Einen Treuhandauftrag erhalten in der Regel Banken oder Notare, wenn es um die Auszahlung eines Darlehens oder eine Kreditablösung geht und Sicherheiten eine Rolle spielen. Die Treuhänder erhalten nur unter Erfüllung bestimmter Auflagen die Verfügungsgewalt über das anvertraute Geld. Der Treuhandauftrag zur Auszahlung eines Darlehens durch einen Notar wird von der Erfüllung bestimmter Forderungen des Auftraggebers abhängig gemacht. Die Bank kann das Vorliegen der Eintragung einer Grundschuld fordern, bevor der Darlehensnehmer das Geld erhält. Die gleiche Verfahrensweise findet Anwendung bei Immobilien mit ordnungsgemäßer Eintragung ins Grundbuch, bevor an den Verkäufer der Verkaufspreis ausgezahlt wird. Im Zuge einer Kreditablösung wird das gesamte Kapital an den Geber zurückübertragen, wobei sich die Übertragung von einer Bank auf eine andere Bank vollzieht. Sind Sicherheiten zu übertragen, ist immer ein Treuhandauftrag wegen der entstehenden gegenseitigen Verpflichtungen notwendig. Sind diese nicht frei von Forderungen und können nicht übertragen werden, wird der Treuhandauftrag abgelehnt.
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