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Tratte

Der Begriff Tratte stammt aus dem Wechsel-Recht. Der Wechsel ist ein Zahlungsdokument, das vorwiegend im Geschäftsbereich verwendet wird. Er hat dieselbe Funktion wie ein Scheck, jedoch mit weitreichenderen rechtlichen und wirtschaftlichen Wirkungen. In der modernen Finanz- und Geschäftswelt ist der Wechsel nur noch selten zu finden, da er durch moderne Zahlungsformen weitgehend ersetzt wird. Von der Ausstellung des Wechsels bis zu seiner endgültigen Einlösung trägt er unterschiedliche Bezeichnungen. Als Tratte bezeichnet man den Wechsel in seiner ersten Stufe, wenn er von der ausstellenden Person, dem Schuldner, an den Wechselnehmer, den Gläubiger, übersandt wird. Der Begriff Tratte ist heute mit der Rimesse gleichgesetzt. Ursprünglich wurde die Tratte mit dem Zeitpunkt zur Rimesse, in dem der Wechsel der Bank zur Einlösung vorgelegt wurde. Der Wechsel muss vom Wechselnehmer nicht direkt bei der Bank eingelöst werden, sondern kann auch an einen Gläubiger seinerseits weitergegeben werden. In diesem Fall wird er als Indossament bezeichnet.

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