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Tilgungsfreijahre

Wird ein Kreditvertrag für eine höhere Summe, zum Beispiel zum Erwerb einer Immobilie, abgeschlossen, beträgt seine Kreditlaufzeit in der Regel 20 bis 30 Jahre. In dieser Zeit kann es durchaus auch schwere wirtschaftliche Phasen geben. Ist dieser Zeitraum mit starken Einkommensverlusten oder Zahlungen von anderen hohen, ungeplanten Kosten verbunden, die einen Haushaltsetat stark verändern, kann ein Kreditnehmer die Ratenzahlung nicht mehr wie vereinbart leisten. Der Kreditgeber kann einem Schuldner unter Berücksichtigung dieser eintreffenden Situation sogenannte Tilgungsfreijahre (oft jedoch schon bei Beginn der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen) gewähren. Diese Tilgungsfreijahre verschaffen ihm eine Zahlungspause. Die Zahlungen werden nicht komplett eingestellt. Während dies die Tilgung betrifft, müssen Zinsen und etwaige Kreditnebenkosten weiter aufgebracht werden. Sehr selten kommt es zu einer völligen Zahlungseinstellung, in der die Zinsen zwar berechnet, aber während der Freistellung nicht gezahlt werden müssen. Tilgungsfreijahre schieben die Zahlungen natürlich nur auf. Danach sind alle Zahlungen in ihrer vereinbarten Höhe zu begleichen.

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