Ein Kredit kann auf unterschiedliche Weise getilgt werden. Die Tilgung kann als regelmäßige monatliche oder auch vierteljährliche Ratenzahlung (Annuitätendarlehen) oder als endfällige Tilgung (Versicherungsdarlehen) erfolgen. Das Versicherungsdarlehen zählt zu einer typischen Form, die für einen Tilgungsersatz in Frage kommt. Als Tilgungsersatz sind alle Sparformen zu betrachten, die die jeweilige Geldanlage als Kreditersatz einschließen. Bei diesem Tilgungsersatz zahlt der Kreditnehmer in regelmäßiger Vereinbarung Zinsen für die volle Kreditsumme, die mit dem Fälligwerden der Summe aus dem Versicherungsvertrag letztlich abgelöst wird. Die Kreditvertragsgestaltung muss die Endfälligkeit des Kredits einschließen. Der Kreditnehmer zahlt in die jeweilige Sparform ein (meist Lebensversicherung), um am Ende der Laufzeit eine profitable Gesamtsumme inklusive der Zinsen zu erhalten und damit den Kredit auf einen Schlag zu tilgen. Der Kreditnehmer muss entsprechend die Kreditsumme absichern oder auf die Erfüllung seines Sparvertrages in der vorausgesagten Höhe hoffen. Fällt diese niedriger aus, verbleibt eine Kreditsumme, die dann nachfinanziert werden muss.
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