Unter Tilgung ist der Ausgleich bzw. die Rückführung von Geld- oder Kapitalschulden zu verstehen. Diese kann unterschiedlich ausfallen, abhängig von der Zusammensetzung, der Dauer und der Höhe der Rückführung. Die Schuldenrückzahlung kann in gleichbleibend festgelegten Raten (bei Annuitätendarlehen), in unterschiedlichen Raten (Tilgungshypothek) oder durch einen einmaligen Betrag (zum Beispiel Endfälligkeitstilgung mittels Versicherungsdarlehen) erfolgen. Über die Anrechnung der Zinsen gibt es in der Literatur unterschiedliche Meinungen. Zinsen werden bei der Tilgung berücksichtigt oder extra im Rückzahlbetrag als Tilgung und Zinsen ausgewiesen. Diese Kapitalrückführung findet sich bei Darlehen und Krediten sowie Anleihen und richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Vereinbarungen. Bei einer endfälligen Tilgung werden für die Dauer der Laufzeit nur die Zinsen gezahlt, während die Rückzahlung am Laufzeitende mittels Einmalbetrag erfolgt. Langfristige Schuldenrückzahlung wird auch als Amortisation bezeichnet, die bei Anleihen und Hypotheken Anwendung findet. Eine Rückzahlung kann ausfallen, so geschehen 2003 durch den Staat Argentinien (Tilgungsausfall / Nicht-Bedienen seiner internationalen Kredite).
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