Allgemein wird unter einem Teilhaber Wertpapier (Anteilswertpapier, Teilhaberpapier) eine Aktie verstanden und ist dieser gleichzusetzen. Die Aktie garantiert einen Anteil an einer Aktiengesellschaft, den der Aktieninhaber hält. Zum Ausweis seiner Beteiligung erhält er eine Urkunde über die Aktie. Der Name Teilhaber Wertpapier verdeutlicht, dass der Inhaber Besitzer (hält Anteile im Depot) und Beteiligter am gesamten Aktienkapital (Mitinhaber am Vermögen der Gesellschaft) ist. Das Teilhaber Wertpapier verdeutlicht mit der Besitzurkunde, dass der Besitzer kein Gläubiger ist. Ein Aktionär ist ausdrücklich kein Darlehensgeber (wie bei verzinslichen Wertpapieren), sondern wird als Aktienbesitzer ein Teilhaber der Aktiengesellschaft. Das Teilhaber Wertpapier ist in zwei Arten als Nennwert- und Stückaktien bekannt, wobei eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht nicht beide zur gleichen Zeit austeilen darf. Für jede Aktie / Anteilswertpapier wird ein bestimmter Betrag entsprechend des Aktienbesitzes ausgeschüttet. Der Aktionär erhält einen Gewinn und ist im Gegenzug am Verlust der Aktiengesellschaft beteiligt, kann sogar sein Kapital komplett verlieren.
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