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Teilamortisation

Der Begriff Teilamortisation kommt aus dem Leasing und wird synonym zum Restwertleasing verwendet. Im Gegensatz zu einer Vollamortisation zahlt der Leasingnehmer während der Leasinglaufzeit nicht die komplette Schuldsumme an den Leasinggeber zurück, sondern lediglich einen Teil davon. Damit das Leasingobjekt nach Ablauf des Leasingzeitraumes in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht, ist die Zahlung einer zusätzlichen, bei Vertragsabschluss vereinbarten Schlussrate nötig, die dem Restwert des Leasingobjektes entspricht. Teilamortisation ist die übliche Form bei PKW-Leasingverträgen, da sie dem Leasingnehmer das Wahlrecht zum Kauf einräumt und die zu zahlenden Raten geringer sind als bei einer Vollamortisation. Die feste, unkündbare Grundmietzeit eines Leasingvertrages mit Teilamortisation beträgt 40-90 Prozent der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes. Der Leasingnehmer zahlt dem Leasinggeber über seine Raten anteilig die Kosten für Herstellung, Anschaffung, Verwaltung und Finanzierung des Leasingobjektes zuzüglich eines Gewinnaufschlages. Nach Ablauf der Leasinglaufzeit muss der Leasinggeber das Leasingobjekt bei einer Teilamortisation weitervermieten oder verkaufen, um seine gesamten Kosten zu decken.

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