Tax-Kosten bezeichnet man meist auch als Schätzkosten. Diese Kosten werden oft von Bank- und Kreditinstituten an den Kunden weiter gereicht. Das ist aber nicht eine generelle Regel. Die Tax-Kosten fallen bei einer Erstellung eines Wertgutachtens einer zu beurteilenden (schätzenden) Immobilie an. Kommt es zum Abschluss einer Darlehensvereinbarung, sind diese Kosten darin aufgeführt. Übernimmt eine Bank die Tax-Kosten nicht, sind diese in der Regel von einem Auszahlungsbetrag bereits abgezogen. Die Schätzkosten sind unabhängig von einer Kreditzusage und gehen deshalb auch nicht in die Berechnung des effektiven Zinssatzes des Darlehens ein. Im Rahmen eines Vergleiches unterschiedlicher Darlehen und Anbieter ist es demnach wichtig, nicht nur den effektiven Zinssatz zu bewerten, sondern auch weitere Kosten zu betrachten. Dazu gehört auch die Höhe der jeweiligen Tax-Kosten. Bei der Antragsbearbeitung für einen Kredit fallen immer dann Schätzkosten an, wenn eine nicht ausreichende Bonität des Antragstellers mit einer Sicherungsübereignung in Form von Grundstücken und Immobilien verbunden ist.
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