Als Stiller Teilhaber wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche an einem Unternehmen in irgendeiner Form beteiligt ist. Für das Unternehmen bedeutet eine solche Beteiligung in der Regel die Möglichkeit einer günstigen Finanzierung, da ein sich beteiligender Teilhaber Kapital (Geld oder Güter) in das Unternehmen einbringt, welches in die Eigenkapitalbilanz eingeht und für den betriebswirtschaftlichen Prozess genutzt werden kann. Ein Stiller Teilhaber erhält im Allgemeinen kein unternehmerisches Mitspracherecht, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Ein Stiller Teilhaber erwirbt sich mit der Kapitaleinbringung einen Anspruch auf Beteiligung an einem erzielten Gewinn. Eine Gewinnausschüttung erhält ein Stiller Teilhaber entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen. Das Unternehmen kann ihre Teilhaber nur am Gewinn beteiligen, insofern dieser erzielt wird. Macht das Unternehmen einen Verlust, wird keine Gewinnausschüttung getätigt. In verschiedenen Fällen kommt es zur Mithaftung wegen Teilhabe am unternehmerischen Risiko. Stille Teilhaber sind nicht an eine bestimmte Unternehmensform (unabhängig von der jeweiligen Rechtsform) gebunden.
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