Die Spekulationsfrist wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um einen spekulativen Handel mit Wertpapieren sowie Grundstücken zu unterbinden. Für eine bestimmte Frist soll der nicht einem wirklichen Erwerb und Besitz dienende rein spekulative Handel mit Wertpapieren und Grundstücken begrenzt beziehungsweise verhindert werden. Da ein unbegrenzter Spekulationshandel Preise verfälscht und den wirklichen Markt schädigt, insbesondere wenn mit Krediten finanzierte Spekulationen erfolgen, wurde die Spekulationsfrist geschaffen. Der Gesetzgeber sieht bei einem Verkauf des Objektes / Wertpapiers innerhalb dieser Frist Steuerzahlungen auf einen Gewinn vor, was sich Gewinn mindernd auswirkt. Nach dem Verstreichen der Frist fällt keine Spekulationssteuer mehr an. Eine Spekulationsfrist von einem Jahr für bewegliche Gegenstände (speziell Wertpapiere, Devisen, Gold, Kunstwerke oder Sammlungen) gab es bis zum 31.12.2008. Seit 01.01.2009 gilt eine neue Regelung mit der sogenannten Abgeltungssteuer, die die Steuerbefreiung abschaffte. Steuern sind seitdem immer auf Gewinn zu entrichten. Eine zweite Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt weiterhin für private und nicht selbst genutzte Immobilien (einschließlich Grundstücke).
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