Beim Solawechsel (auch unter dem Begriff eigener Wechsel bekannt) geht ein Aussteller eine Verpflichtung ein, einen bestimmten Geldbetrag an einen Dritten oder dessen Auftrag / Order zu zahlen. Der eigene Wechsel erlaubt dem Aussteller, ihn als Möglichkeit der Kreditfinanzierung zu nutzen. Für den Wechselinhaber treten einige wesentliche Risiken auf. Ein Risiko beim Solawechsel ist eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, da im Allgemeinen eine Zahlungsfrist von drei Monaten vereinbart ist, die durch Prolongation verlängert werden kann. Das Risiko besteht selbst, wenn ein Wechselerwerber (Lieferant) den Solawechsel bei der Hausbank diskontiert hat. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ergeht an den Aussteller eine Verpflichtung aufgrund von Mithaften durch seine Avalierung. Der Begünstigte des Solawechsels kann diesen somit als Zahlungsmittel in Empfang nehmen und bei der Bank auslösen. Die jeweilige Betragssumme, die auf dem Wechsel steht, wird dem Begünstigten ins Guthaben getragen, während der Begünstigte (in diesem Fall der Aussteller) gleichzeitig damit belastet wird.
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