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Sicherungszweckerklärung

Sicherungszweckerklärung, bezeichnet auch als Zweckerklärung oder Zweckbestimmungserklärung, hat Bedeutung für den Bereich Baufinanzierung. Dort dient sie Krediten, die mit einer Grundschuld versehen sind. In der Sicherungszweckerklärung sind die Rechte eines jeweiligen Gläubigers am besicherten Grundstück bestimmt. Sie wird im Allgemeinen im Kreditvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbart. Der Inhalt der Sicherungszweckerklärung umfasst neben der Höhe des Wertes, in dem der Gläubiger einen Ausgleich aus dem Grundstück beanspruchen kann, auch die exakten Rechte, die der Gläubiger am beliehenen Grundstück hat. Das betrifft insbesondere Art der Verwendung/Verwertung der Rechte daran. In der Sicherungszweckerklärung wird bestimmt, dass die eingetragene Grundschuld für die Besicherung eines Kredites bis zur restlosen Kredit-Tilgung herangezogen wird und welche Bedingungen eintreten müssen, damit der Gläubiger sein Recht am Grundstück wahrnehmen kann. Bedingungen können zum Beispiel die Anzahl ausgefallener Monatsraten oder auch vorher auszunutzende Mittel begründen. Festgelegt wird auch, wie der Gläubiger bei Nicht-Zahlung die Verwertung des Grundstücks bestreiten wird.

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