Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Form von Bürgen, welches den Geltungsbereich einer normalen Bürgschaft übersteigt. Der Unterzeichner einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird sofort bei Zahlungsverzug eines Schuldners zur Haftung herangezogen. Ein Gläubiger erhält ein hohes Maß an Zahlungssicherheit, während der Bürge durch die volle Haftung wiederum ein erhöhtes Risiko im Vergleich zur normalen Bürgschaft hinnimmt. Die selbstschuldnerischen Bürgschaft hat zur Folge, dass er so behandelt wird, als wäre er der eigentliche Hauptschuldner. Bei der normalen Bürgschaft werden erst alle rechtlichen Schritte gegen einen Hauptschuldner ergriffen, bevor nach deren erfolglosem Verlauf das Begleichen einer Schuld vom Bürgen gefordert wird. Die selbstschuldnerische Bürgschaft erlaubt es einem Gläubiger, sich den Schuldner zur Schuldbegleichung auszusuchen. Erklärt ein Hauptschuldner seine Zahlungsunfähigkeit, wendet sich der Gläubiger an den Bürgen, der seine Haftung mit der Vereinbarung einer Dauer und einer Höchstbetragsbürgschaft begrenzen kann. Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist ein geeignetes Mittel, um jungen, einkommensschwachen Personen den Abschluss von Mietverträgen zu ermöglichen.
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