Ein Schuldschein ist eine verbriefte Urkunde, die eine Zahlungsverpflichtung zur Zahlung einer Schuld darstellt. Dieser muss, um Wirksamkeit zu erreichen, vom Schuldner unterzeichnet sein. Für den Gläubiger gilt sie als Nachweis einer berechtigten Schuld, wenn diese inhaltlich zu beweisen ist. Der Grund einer Schuld ist unwichtig. Der Schuldschein hat in der Praxis die Aufgabe, eine dem Gläubiger zustehende Schuld abzusichern. Kann ein Schuldner wegen Zahlungsschwierigkeiten Termine nicht einhalten und möchte den Betrag erst später bezahlen, kann die Schuld in einer besonderen schriftlichen Form festgehalten werden. Ein Schuldner kann nach der vollständigen Bezahlung der Schulden neben der Quittung auch die Aushändigung des Schuldscheins fordern. Der Schuldschein ist in der Regel im privaten Bereich eine Bedeutung, wenn Privatkredite vergeben werden. Da meist kein Kreditvertrag mit Bedingungen, wie üblich bei Banken, zur Grundlage genommen wird, ist eine Mindestaufnahme von Kreditbetrag, Schuldner, Gläubiger, Verzinsung und Rückzahlzeitpunkt bei beidseitiger Unterschrift zur rechtlichen Absicherung eines privaten Kreditgebers ausreichend.
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