Das Schuldanerkenntnis gilt als ein Vertrag, durch den das Vorhandensein eines Schuldverhältnisses bestätigt wird. Es gibt dieses in drei besonderen Formen: als deklaratorisches (genannt Schuldbestätigungsvertrag), als abstraktes Schuldanerkenntnis sowie als Tatsachenanerkenntnis. Der Gesetzgeber hat ausschließlich das abstrakte Schuldanerkenntnis im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 781 BGB) geregelt, welches unbedingt der schriftlichen Form bedarf. Ein Schuldner kann eine unendliche Liste von Schuld anerkennen, die mit weiteren Zustimmungen zu Kostenübernahmen verbunden sind. Der Inhalt eines Schuldanerkenntnisschreibens kann weiterhin umfassen, dass Inkassogebühren bezahlt werden müssen, dass jederzeit der Gerichtsvollzieher zur Pfändung rufen kann, dass die Kosten der Urkunde für die Anerkenntnis übernommen werden oder das in eine über der Norm liegende Lohnabtretung eingewilligt wird. Das Schuldanerkenntnis, welches schnell unterzeichnet wird, kann auch die Anerkennung zu Unrecht erhobener Schuld bedeuten. Ein Einspruch gegen zu Unrecht zugestellte Mahnbescheide sollte in jedem Falle erfolgen. Bestehen diese hingegen zu Recht, ist ein schnelles Zahlen der Schulden vorzuziehen.
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