Das Bundesdatenschutzgesetz hat die Schufa-Auskunft neu geregelt, wobei die Auskunft der Bonität einer Person in erster Linie für Vermieter wie auch Geschäftspartner vorgesehen ist. Diese Auskunft der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung beinhaltet die wichtigsten Informationen zu allen bisher getätigten Kreditgeschäften des Verbrauchers und darf an Dritte, die Auskünfte über eine Kreditwürdigkeit benötigen, weiter gegeben werden. Der zweite Teil der Schufa-Auskunft richtet sich an den Verbraucher selber und beinhaltet alle Informationen im Detail, die bei der Schufa hinterlegt sind. Dazu gehören Angaben über ein Girokonto, Ratenkredite, Kreditkarten oder auch Leasingverträge. Darüber hinaus sind nicht nur die Kontonummern gespeichert, sondern auch die Höhe von Kreditsumme und Laufzeiten von Darlehensverträgen. Die Schufa-Auskunft ist auf speziellem Sicherheitspapier verfasst, um vor Veränderungen zu schützen. Mit einer Schufa-Auskunft kann sich der Verbraucher selber ein Bild seiner Kreditwürdigkeit machen, um sich vor einer Überschuldung zu schützen und Vertragspartner der Schufa sind sicher vor einem Kreditausfall.
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