Grundsätzlich erfolgt die Rückzahlung eines Kredits durch die im Kreditvertrag vereinbarten monatlichen Raten. Sie setzen sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen, so dass mit jeder Monatsrate ein Teil der Rückzahlung des Kredits geleistet wird. Wie hoch der Tilgungsanteil ist, hängt von der vereinbarten Laufzeit ab. Die Monatsraten für Kredite mit kurzen Laufzeiten enthalten einen höheren Tilgungsanteil als solche mit längeren Laufzeiten. Die Höhe der Rückzahlungsraten wiederum ist neben der Laufzeit auch abhängig vom Zinssatz. Enthält der Kreditvertrag eine entsprechende Klausel, so kann die Rückzahlung des Kredits ganz oder teilweise auch vorzeitig erfolgen. Unter Umständen berechnet die Bank für eine vorzeitige Kreditablösung Gebühren für ihren Verwaltungsaufwand. Insbesondere dann, wenn die Rückzahlung nur teilweise erfolgt. Ist die vorzeitige Tilgung nicht vertraglich vereinbart, so kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Kredit zu einem höheren als dem bei der Rückzahlung aktuellen Zinssatz vereinbart wurde.
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