Im Allgemeinen hat eine Unterzeichnung eines Kreditvertrages, mit der die Konditionen abgeklärt werden konnten, für beide Vertragspartner bindenden Charakter bis hin zur Erfüllung weiterer vereinbarter Verpflichtungen. Besondere Umstände (Kreditgrund entfällt) oder Leistungen können nicht wie vereinbart erbracht werden, können einen Rücktritt vom Kredit auslösen. Ruft der Antragsteller einen Kreditauszahlbetrag nicht ab, bedeutet dies einen Rücktritt vom Kreditvertrag. Doch auch die Bank als Kreditgeber kann vom Vertrag zurücktreten. Mit der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Kreditnehmer, bis zur Auszahlung des Kredits bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Sind zum Beispiel Sicherheiten zur Besicherung des Kredits in ein Grundbuch einzutragen oder es wurden verlangte Sicherheiten nicht wie vereinbart erbracht, tritt der Kreditgeber zurück. Ein Rücktritt vom Kredit kann ebenso durch falsche Angaben bei der Antragstellung (um bessere Konditionen zu erhalten) oder durch andere maßgebende Umstände wie Arbeitsplatzverlust hervorgerufen werden. Ein solcher Rücktritt vom Kredit kann nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit erheblichen Kosten verbunden sein.
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