Die Rücklastschrift folgt in der Regel aus einem ungedeckten Girokonto sowie einer unberechtigt erhobenen Lastschrift. Sie ist Bestandteil des täglichen Giroverkehrs, da Lastschriften für viele Zahlungsvorgänge erteilt und widerrufen werden oder wegen mangelnden Kontoguthabens und falscher Kontodaten zurückgewiesen werden müssen. Der Inhaber eines Girokontos erteilt mit einer Lastschriftermächtigung einem anderen das Recht zur Zahlungseinforderung vom Konto bei der jeweiligen benannten Bank. Ein Abbuchungsauftrag kann von einer Bank nur ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Betrag vom Konto abgebucht werden kann. Ist das der Fall, bucht die Bank eine Lastschrift, um im Gegenzug eine Rücklastschrift auszulösen. Das kostenlose Rückholen falscher oder unberechtigter Lastschriftabbuchungen zählt nach der Durchführung von Überweisungen als zweithäufigste beanspruchte Bankdienstleistung. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen kann eine Rücklastschrift erteilt werden, wenn die bemängelte Lastschrift durch Zusendung der Kontoauszüge bekannt wird und wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt. Im Falle eines Betruges (zum Beispiel Abbuchen ohne Auftrag) ist diese Frist nicht begrenzt.
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