Der Rückkaufswert ist eine Bezeichnung, die für den Bereich der Lebensversicherungen von großer Bedeutung ist. Er entsteht bei vorzeitiger Kündigung, Rücktritt oder auch Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages (Rückkauf) und ist an einen Versicherungsnehmer auszuzahlen. Bei Rückkauf erwirbt ein Versicherer vertraglich an einen Versicherungsnehmer vergebene Rechte zurück. Der Rückkaufswert bemisst den entstandenen Wert unter Berücksichtigung dieser Rechte. Gesetzliche Regelungen (Mindestrückkaufswert) und die Bereitschaft einer jeweiligen Versicherung (Allgemeine Geschäftsbedingungen) verbinden sich zu einem Wert, der sich nicht aus den bisherigen gezahlten Beiträgen berechnet. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Kündigungsvergütung, die sich aus den zukünftigen gegenseitigen Ansprüchen herleiten muss. Ein Rückkaufswert steigt mit entsprechend langer Laufzeit an und kann gegen Ende der Vertragslaufzeit auch höher als die eingezahlten Beiträge sein, da eine Überschussbeteiligung (Verzinsung des eingezahlten Kapitals unter Abzug des Risikobeitrages) verrechnet wird. Zu Beginn der Laufzeit kann sich ein geringerer Rückkaufswert (unter Einzahlbetrag) ergeben, da neben eventuellen Risikoprämien verschiedene Gebühren und Provisionsanteile das eingezahlte Kapital belasten.
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