Rückgewährsansprüche sind im Bereich der Baufinanzierung zu finden. Wird eine Immobilie als Kreditsicherheit benötigt, damit ein Gläubiger im Fall der Zahlungsunfähigkeit einen äquivalenten Ersatz beanspruchen kann, wird dies in der Regel mit einer Grundschuldeintragung abgesichert. Die Grundschuld sichert gleichzeitig die Rechte eines Gläubigers und vermindert den Wert des Grundstücks für den Schuldner. Verkauft der Schuldner sein Grundstück, übergibt er auch die darauf lastenden Grundschulden. Ein Kreditnehmer, der seine Schulden abbezahlt hat, möchte die betreffenden Grundbucheinträge schnell gelöscht sehen. Sind alle Verbindlichkeiten bezahlt, treten die Rückgewähransprüche in Kraft, da kein Grund für ein Weiterbestehen der Eintragung vorliegt. Bank- und Kreditinstitute lassen sich durch spezielle zweckgebundene Erklärungen oft die Rückgewähransprüche abtreten (ebenso häufig vorkommend wie Grundschuldabtretungen). Für einen nachrangigen Grundschuldgläubiger, der sich die Rückgewähransprüche vom erstrangigen Gläubiger abtreten lässt, hat das den Vorteil, dass der Schuldner die Grundschuldeintragung nicht tilgen kann, selbst wenn alle Kredite des erstrangigen Gläubigers komplett zurückgezahlt wurden.
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