Eine Restschuldversicherung wird von den meisten Banken und Kreditinstituten angeboten, um sich vor einem Ratenausfall ihrer Kunden zu schützen. Wird ein Ratenkredit vereinbart, weiß der Kreditnehmer nicht immer, ob seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch ausreichen wird, um zur vollständigen Tilgung des Kredits auch kontinuierlich Raten zahlen zu können. Wird der Kreditnehmer über einen längeren Zeitraum arbeitslos oder sinkt sein Einkommen durch längere Krankheit, sind finanzielle Engpässe meist vorprogrammiert. Verstirbt der Kunde, ist die Tilgung der noch bestehenden Restschuld für die Hinterbliebenen meist eine nicht tragbare finanzielle Belastung. Daher wird eine Restschuldversicherung bereits zusammen mit dem Kreditvertrag vereinbart. Die monatlichen Raten bei einem Kredit beinhalten bereits die Kosten für die Restschuldversicherung. Doch eine Absicherung dieser Art greift nicht in jedem Falle. Kann die Restschuldversicherung lediglich für den Todesfall oder bei finanziellen Engpässen nach einem Unfall vereinbart werden, muss der Kreditnehmer im Falle einer Arbeitslosigkeit dennoch weiterhin für seine Monatsraten aufkommen.
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