Der Restkaufpreis hat vorrangig bei der Leasingfinanzierung Bedeutung. Er stellt nämlich während der Laufzeit des Leasingvertrages bzw. zum Ende der Laufzeit vor Bezahlung der Schlussrate den Preis dar, den der Leasingnehmer noch bezahlen müsste, um das Leasinggut in sein Eigentum zu übernehmen. Der Restkaufpreis ist somit der Wert, der sich ergibt, wenn der ursprüngliche Wert des Leasingobjektes herangezogen wird und davon die bereits an den Leasinggeber geleisteten Zahlungen abgezogen werden. Der Restkaufpreis kann auf einmal bezahlt werden, um das Objekt in das Eigentum zu übernehmen. Ist der Leasingnehmer finanziell dazu nicht in der Lage, wird für den Restkaufpreis häufig auch noch eine Anschlussfinanzierung vereinbart. In diesem Fall hat der Leasingnehmer noch einige Monate oder Jahre Zeit, um den Restbetrag für das Leasingobjekt in monatlichen Raten abzubezahlen. Die Anschlussfinanzierung kann mit dem Leasinggeber selbst oder aber auch mit einer Bank vereinbart werden. Während der Laufzeit der Anschlussfinanzierung kann das Leasingobjekt weiter genutzt werden.
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