Der Begriff Reservierungs-Hypothek bezeichnet einen Darlehensvertrag zwischen einem Käufer einer Immobilie und einer Kreditbank. Der Darlehensvertrag wird als verbindliche Erklärung zur Immobilienfinanzierung geschlossen. Dabei ist das zu finanzierende Immobilienobjekt noch nicht vorhanden, ebenso kommt es nicht zu einer Kreditauszahlung oder einer Grundbucheintragung. Der Zinssatz wird nach den aktuellen Marktgegebenheiten vereinbart. Die Reservierungs-Hypothek, wenn Eigenkapital von wenigstens 20 Prozent vorhanden ist, befreit den Immobilienkäufer von der Sorge schwankender Zinsen. Da keine Darlehensabnahmepflicht besteht, kann der Immobilienkäufer bei sinkenden Zinsen (bis das Kaufobjekt endgültig zur Verfügung steht) einen anderen Vertrag mit anderen Konditionen neu verhandeln oder den Anbieter wechseln. Eine Reservierungs-Hypothek gibt dem Käufer einer Immobilie eine zeitliche Unabhängigkeit (üblicherweise bis zu sechs Monate) in der Ausnutzung einer günstigen Finanzierung zu einem bevorzugten Zinsniveau. Der Käufer einer Immobilie kann dadurch mit guter eigener Position in weitere Verhandlungen mit anderen Geld- und Kreditgebern einsteigen, da er bereits eine feste Zusage eines Kreditgebers vorweisen kann.
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