Der Begriff Reallast beschreibt eine dingliche Sicherheit im Zusammenhang mit einem Grundstück oder einer Immobilie. Um Ansprüche aus einer Reallast auch amtlich zu sichern, wird diese im Grundbuch eingetragen. Der Begünstigte einer Reallast hat Ansprüche auf bestimmte Leistungen aus dem benannten Grundstück oder der Immobilie. Diese Ansprüche können in finanzieller Art abgegolten werden oder aber auch in Naturalien. Letzteres betrifft vor allem landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Die Reallast wird am häufigsten bei der Grundstücksübertragung angewandt. So kann beispielsweise das veräußerte Grundstück bereits zu Lebzeiten auf mögliche Erben übertragen werden. Durch die Eintragung im Grundbuch wird der Person, die ein Grundstück vererbt hat, ein Wohnrecht eingetragen, oder der Erhalt von regelmäßigen Zahlungen der Erben vereinbart. Die Eintragung der Reallast im Grundbuch hat auch direkten Einfluss auf den Beleihungswert der Immobilie. Durch sie besteht bereits eine Belastung des Grundstückes, und sie verringert dadurch den Anteil der Besicherung eines möglichen Kredites oder einer Hypothek.
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