Der Realkredit findet sich unter verschiedenen Bezeichnungen wie Immobilien- und Objektkredit sowie Grundkredit und Hypothekarkredit und wird zum Immobilienkauf oder bei Baufinanzierungen eingesetzt. Der Realkredit zeigt damit eine bestimmte Art und Weise einer Kreditabsicherung an. Im Gegensatz zum Personalkredit (maßgebend ist die Kreditwürdigkeit in Form von persönlichen Einkommen ) wird der Realkredit für die Dauer der Laufzeit mit Vermögen und Sachgütern abgesichert. Dazu sind Verpfändung von Grundstücken und Liegenschaften oder beweglichen Sachen sowie Hypotheken und Grundschulden geeignete Mittel. Beim Realkredit spielt nur die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit eine Rolle, die in der Regel mit einem Grundbucheintrag beurkundet wird. Der Eintrag sagt aus, dass ein Kredit mit einer Hypothek oder Grundschuld (Maximum sind 60% des Beleihungswertes einer Kreditsumme) abgesichert wurde. Die Ausreichung von Realkrediten unterliegt strengen Regeln. So wird gefordert, dass als Sicherheit dienende Immobilien versichert sein müssen (Feuerversicherung zugunsten des Gläubigers) und eine regelmäßige Wertermittlung der Immobilien die jederzeitige Absicherung des Kredits gewährleisten muss.
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