Für manchen Kreditnehmer gehören Kreditraten und Raten-Rückstand zum wiederkehrenden monatlichen Problem, wenn ein Girokonto bereits mit Raten belastet wird, ohne dass für eine ausreichende Deckung gesorgt werden konnte. Ein Konto zum Einziehungstermin mit einem notwendigen Betrag aufgefüllt zu haben, sorgt für eine reibungslose Zahlung der Kreditraten. Der Kreditvertrag sieht immer eine sofortige Kündigung des Kredits spätestens bei wiederholtem Verstoß gegen die termingetreue Zahlung vor, was weitere unangenehme Kosten für den Schuldner nach sich zieht. Auf einen Raten-Rückstand reagieren die Gläubiger mit dem Einleiten von Mahnungen. Werden die Rückstände nicht gezahlt, weil der Schuldner nicht reagiert und eine Einigung mit dem Gläubiger sucht, folgt meist die Kündigung nach der zweiten erfolglosen Mahnung. Jetzt wird aus einem Raten-Rückstand eine Forderung auf Zahlung des gesamten offenen Kreditbetrags. Kann der Schuldner nicht zahlen, erfolgen weitere gerichtliche Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, möglicherweise auch Besuche von Inkasso-Unternehmen sowie die Eintragung bei der SCHUFA, womit sich weitere Kreditanfragen von selbst erledigen.
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