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Prozessfinanzierung

Die Prozessfinanzierung tritt seit 1988 auf und gehört heute zum Angebot namhafter Rechtschutzversicherer. Diese ähnelt einer Rechtschutzversicherung, ohne dass langjährige Beitragszahlungen aus einem Vertragsverhältnis heraus notwendig sind, da die Prozessfinanzierung mit Prozessbeginn in Kraft tritt. Zu den Voraussetzungen, welche einen Abschluss der Prozessfinanzierung (Prozesskostenfinanzierung) ermöglichen, zählen unter anderem Mindesthöhe an Streitwert und das Bestehen eines realen Anspruchs sowie einer Bonität des Beklagten. Zu den Leistungen des Prozessfinanzierers vor Verfahrensaufnahme gehören kostenfreie Bonitäts- und Anspruchsprüfung, Vorauszahlung von Rechtsanwaltsgebühren, gerichtliche Gutachten, Verfahrenskosten. Weiterhin können Kosten für Gerichtsprozesse durch alle Instanzen sowie weitere vorgerichtliche Verfahren übernommen werden. Etwaige Kosten der Beklagten, Kosten für Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Gegners sowie Gerichts- und Verfahrenskosten leistet der Prozessfinanzierer nach Abschluss des Verfahrens. Die Prozessfinanzierung ist für Privatpersonen und Unternehmen ein Mittel, um Kosten auszuschließen. Eine Liquidität der Person oder des Unternehmens bleibt unbeachtet. Gewinnt der Kläger, erhält der Prozessfinanzierer einen Anteil (bei Prozessverlust trägt er die Kosten).

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