Die Preisangabenverordnung, auch kurz PAngV genannt, gibt dem Verbraucher Auskunft über alle Kosten und Preise für ein Darlehen. Sparkassen, Banken und alle anderen Kreditinstitute sind verpflichtet, diese im Angebot, dem Darlehensvertrag, wie auch bei der Kreditbestätigung anzugeben. Darüber hinaus hängt die Preisangabenverordnung auch in den Bankfilialen zur freien Einsicht aus. Innerhalb der Preisangabenverordnung nimmt der Effektivzinssatz einen besonderen Stellenwert ein. Nur derjenige, der sich am effektiven Jahreszins orientiert, kann objektive Vergleiche zwischen den Angeboten unterschiedlicher Geldgeber anstellen. In den Effektivzins fließen alle Nebenkosten wie auch die Bearbeitungsgebühr für das Darlehensgeschäft ein, während der Nominalzins lediglich den Vertragszins ausdrückt. Die Preisangabenverordnung soll über den Effektivzins die Kreditkonditionen angeben, doch gilt zu bedenken, dass andere Kosten wie Bereitstellungszinsen, Kosten für eine Kontoführung, Schätzkosten, Zuschläge für Teilauszahlungen und Notar- und Grundschuldbestellungskosten noch nicht enthalten sind. Somit sollte jeder künftige Darlehensnehmer gezielt nach allen anfallenden Kosten fragen und sich einen Tilgungsplan von seiner Bank erstellen lassen.
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