Das Pfandobjekt ist eine Sache, die als Pfand im Rahmen einer Sicherheitenstellung bei einem Kredit in Erscheinung tritt. Wird eine Sache zum Pfandobjekt, bleibt der Schuldner für eine bestimmte Zeit zwar weiterhin der rechtliche Eigentümer, verliert jedoch seinen Status als Besitzer, da dieser auf den Gläubiger übergeht. Somit dient ein Pfandobjekt sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuldner. Der Wert eines zur Pfändung geeigneten Objektes muss eine Forderung in voller Höhe absichern können. Der Kreditgeber berechnet den Wert der Sicherheiten und bestimmt, wie hoch dieser Wert in die Besicherung des Kredits eingehen muss. Er wird in der Regel einen höheren Wert fordern, um sich für alle Eventualitäten abzusichern, da ein Verwertungserlös aus Verkauf oder Versteigerung weder für die Gegenwart und erst recht nicht für die Zukunft vorausberechnet werden kann. Besonders das Grundpfandrecht benötigt ein Pfandobjekt, welches ins Grundbuch eingetragen werden muss. Jedes Grundstück, welches im Grundbuch aufgenommen ist, kann Pfandobjekt werden.
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