Den Begriff der Pfand-Liegenschaft (als Pfand hinterlassene Liegenschaft) trifft man häufig in der Baufinanzierung, wenn ein noch zu erstellendes Gebäude als Pfand für die Baufinanzierung Verwendung findet. Die Liegenschaft besteht üblicherweise aus dem Grundstück samt darauf befindlicher Gebäude. Ein Bank- und Kreditinstitut erkennt nur unter bestimmten Bedingungen ein angebotenes Objekt als Pfand-Liegenschaft an. Ein Baudarlehen (alle Kosten des Bauvorhabens eingeschlossen) muss weniger als 80% eines errechneten und bankbestätigten Verkehrswertes umfassen. Daneben kann gefordert sein, die fehlenden 20 % als Eigenkapital oder in Form von Eigenleistungen aufzubringen. Die jeweilige Bank hat das Recht, die Liegenschaft zu schätzen. Die Pfand-Liegenschaft oder ein auf dem Grundstück erbautes Gebäude bedarf einer ausreichenden Feuerversicherung zugunsten des Gläubigers. Verliert die Liegenschaft aus irgendeinem Grund in ihrem Wert, so dass keine Sicherung des Darlehens mehr gegeben ist, kann der Gläubiger das gesamte Darlehen sofort zurückfordern. Die Pfand-Liegenschaft darf nicht verkauft oder versteigert werden, so lange das Darlehen besteht.
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