Der Gerichtsvollzieher / Vollziehungsbeamter prüft die Eigentumslage bei der Pfändung in das bewegliche Vermögen nicht. Dadurch kann es vorkommen, dass etwas gepfändet wird, was dem Schuldner gar nicht gehört. Die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) hat für solche Fälle Rechtsbehelfe vorgesehen, die dem eigentlichen Eigentümer wieder zu seinem Recht verhelfen.
Der Eigentümer kann auf gerichtlichem Weg sein Recht einfordern: § 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage). Voraussetzung ist, dass die Zwangsvollstreckung bereits begonnen hat (meist mit der Pfändung) aber noch nicht beendet ist.
Ist die Klage erfolgreich, spricht das Gericht in seinem Urteilstenor die Unzulässigkeit der Pfändung aus und stellt die Zwangsvollstreckung bezüglich des Gegenstandes ein. Ihre Rechte können Inhaber eines Pfand- bzw. Verwertungsrechts vor Pfändung in der Zwangsvollstreckung auch durch eine Klage geltend machen. Allerdings besteht hier der Unterschied darin, dass Inhaber eines Pfand- bzw. Verwertungsrechts die Zwangsvollstreckung nicht verhindern sollen. Ihnen wird aus dem Erlös der Versteigerung ein privilegierter Rang im Verhältnis zu den übrigen Gläubigern eingeräumt.
Viele Verbraucher verlieren im Dickicht der Kreditangebote schnell den Überblick und sind auf die kompetente Beratung durch ihre Bank angewiesen. Die Qualität dieser Kreditberatung wurde nun in einem Test untersucht, das... [mehr]
Die Finanz- und Schuldenkrise der vergangenen Monate hatte nicht nur negative Auswirkungen, sondern auch einige positive. Diese betreffen vor allem Verbraucher, die eine Immobilienfinanzierung abschließen möchten. Bei... [mehr]
Das häufige Überziehen des Girokontos ist teuer, die dafür anfallenden Zinsen können leicht bis zu 14 Prozent betragen. Eine günstigere Alternative bietet ein sogenannter Abrufkredit. Mit einem Abrufkredit bekommt der... [mehr]
Jeder Vierte nutzt regelmäßig Ratenkredite, um sich finanziellen Spielraum zu verschaffen. Dabei ist es irrelevant, welcher Einkommensklasse der Kreditnehmer angehört, so eine aktuelle Studie. Die Gesellschaft für... [mehr]
Griechenland soll die Hälfte seiner Schulden erlassen werden und der Euro-Rettungsfonds EFSF wird gehebelt. Darauf haben sich die EU-Staatschefs vergangene Nacht geeinigt. Europas Spitzenpolitiker haben eine lange... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen