Ein Kredit bzw. Darlehen wird als Personal-Kredit bezeichnet, der aufgrund der Bonität des Kreditnehmers vom Darlehensgeber gewährt wird. Real-Kredite, die über Mobilien (z. B. Edelmetalle, Handelswaren, Lebensversicherung) bzw. Immobilien (z. B. Grundschuld, Hypothek) abgesichert sind, stehen dazu im Gegensatz.
Die teilweise Absicherung über Immobilien ist auch bei Personal-Krediten möglich. Allerdings ist der Beleihungsauslauf dann in der Regel höher als 60 % des Beleihungswertes - während der Beleihungsauslauf bei Real-Krediten stets höchstens 60 % des Beleihungswertes ist.
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