Der Begriff Patronatserklärung wird im Gesellschaftsrecht verwendet und beinhaltet die Zusicherung durch ein Patronat. In der Regel handelt es sich dabei um die Erklärung einer Muttergesellschaft gegenüber einem Dritten, mit der die Erfüllung von Zahlungen von Verbindlichkeiten einer Unternehmenstochter zugesichert wird. Eine Patronatserklärung wird auch zwischen staatlichen Gebietskörperschaften und ihren Tochtergesellschaften eingesetzt. Der Gesetzgeber hat den Inhalt einer Patronatserklärung nicht geregelt, da diese auch kaum Anlass zu gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen gegeben haben. In der Literatur wird in weiche und harte Patronatserklärungen unterschieden. Bei ersterer gibt eine Muttergesellschaft bekannt, wie die finanzielle Situation der Tochter konkret aussieht. Das kann auch eine sogenannte Good-Will-Erklärung sein, die jedoch keine Rechtsverbindlichkeit erzeugt. Bei der harten Patronatserklärung garantiert die Muttergesellschaft der Tochter umfassende finanzielle Mittel zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität (Liquiditätsausstattungspflicht). Kann ein Tochterunternehmen nicht zahlen, nimmt der jeweilige Kreditgeber das Patronat in die Zahlungshaftung. Für einen Kreditgeber erhöht sich bei Kreditvergabe damit die Sicherheit der Rückzahlung.
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