Der Inhaber eines Kontos ist zugleich der Verfügungsberechtigte: Er darf die mit dem Konto in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte tätigen. Sollen mehrere Personen über das Konto verfügen dürfen, bieten sich zwei Möglichkeiten an: Das Konto wird als Und-Konto geführt oder als Oder-Konto. Beim Oder-Konto handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto. Das Wort "Oder" bezieht sich auf die Verfügungsberechtigung: Der eine "oder" der andere ist beim Oder-Konto allein berechtigt, eine Unterschrift oder die Zustimmung des anderen Kontoinhabers ist nicht erforderlich. Diese Art der Kontoführung eignet sich für enge Partnerschaften, beispielsweise Ehegatten, denn hier kann jeder unabhängig vom Partner Geld abheben bzw. überweisen. Darin unterscheidet sich das Oder-Konto vom Und-Konto. Beim Und-Konto müssen immer sämtliche Partner zugleich unterzeichnen (was in der Praxis nicht immer ganz so streng gehandhabt wird). Der Nachteil eines Oder-Kontos: Beim Oder-Konto haften alle Partner, auch wenn nur einer der Kontoinhaber allein für zum Beispiel eine Überziehung verantwortlich ist.
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