Ein Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, was im § 1 der Bundesnotarordnung besonders hervorgehoben ist. Eine Person, die eine solche Tätigkeit aufnehmen möchte, darf als sogenannter Erstbewerber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben. Generell beenden muss ein Notar seine Tätigkeit mit 70 Jahren. Der Notar ist im Bereich von Immobilien sowie Ehe, Partnerschaft und Familie, im Bereich Erbe und Schenkung sowie Unternehmen und Vorsorgevollmacht tätig. Weitere Tätigkeitsfelder, die ein Notar in Deutschland bearbeitet, umfassen die Streitvermeidung und Schlichtung sowie die Mediation. Der Notar verbindet seine juristischen Fähigkeiten und Ansprüche mit dem Berufsethos, das sowohl Neutralität als auch Amtswürde auszeichnen. Die Notartätigkeiten sind hoheitlich geprägt und garantieren Erstklassigkeit sowohl bei vorsorgender Rechtspflege als auch juristischer Beratung. Notarinnen und Notare sind auch in kleineren Gemeinden deutschlandweit tätig. Die gesetzliche Kostenordnung schreibt vor, dass sich die Kosten nach dem Wert einer jeweiligen Beurkundung richten. Die Beurkundungsgebühr schließt vorausgehende Beratung sowie Entwurfsfertigungen ein.
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