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Nominalbetrag

Der Begriff Nominalbetrag ist im Bereich der Kreditvergabe zu finden und wird häufig auch als Nennwert bezeichnet. Er beziffert die Gesamtheit des Kreditbetrags. Für die Tilgung als auch für die Ermittlung der Zinsen wird der Nominalbetrag angesetzt. Viele Personen gehen davon aus, dass der Nominalbetrag dem Auszahlungsbetrag entspricht. Dies ist in der Praxis jedoch selten der Fall, da dem Nennwert noch viele Kosten abgezogen werden. Als Beispiele hierfür sind die Gebühren oder Prämien für eine Kreditversicherung zu nennen. Der Nennwert ist also höher als der Auszahlungsbetrag. Vor allem im Bereich der Immobilienfinanzierung ist eine Differenz zwischen Nominal- und Auszahlungsbetrag normal, sie wird dort zumeist als Disagio bezeichnet. Grundsätzlich kann dieser Begriff auch bei allen anderen Finanzierungen angewandt werden, in der Praxis ist das jedoch eher unüblich. Der Begriff Nennwert ist auch im Bereich der Aktien zu finden. Dort setzt sich dieser Wert aus dem Quotienten von Grundkapital der Aktiengesellschaft und Aktienanzahl zusammen.

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