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Nettokreditaufnahme

Die Nettokreditaufnahme (auch jährliche Neuverschuldung des Staates genannt) stellt die jeweils neu entstandenen Schulden der Öffentlichen Hand in einem Planungs- oder Abrechnungszeitraum dar. Unter der Nettokreditaufnahme versteht man die erneute Aufnahme von Schulden durch die öffentliche Hand. Die Nettokreditaufnahme stellt alle diese Schulden dar. Sie stellt sich deshalb auch in der Öffentlichkeit als unübersehbarer Schuldenberg der Regierung dar. Bisher hat jede Bundesregierung versucht, den jeweiligen Haushalt durch eine Neuverschuldung handlungsfähig zu machen, die mit einer Schuldenaufnahme zum Ausgleich von Haushaltsdefiziten einhergeht. Ohne die Nettokreditaufnahme könnten viele der vorgesehenen Maßnahmen nicht durchgeführt werden, da notwendige Gelder aufgrund von zu wenig Steueraufkommen und auch staatlicher Misswirtschaft nicht zur Verfügung stehen. Zur Neuverschuldung sind alle Verbindlichkeiten des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie der Träger der Sozialversicherungen zusammenzufassen. Die Europäische Union hat eine jährliche Neuverschuldung für ihre am Euro beteiligten Mitgliedsländer vorgeschrieben, die meist nicht eingehalten und in absehbarer Zeit dem Euro schaden wird.

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