Üblicherweise ist eine Gewährung von Bauspardarlehen oder Immobiliendarlehen immer mit dem Nachweis von entsprechenden Sicherheiten verbunden, die vom Schuldner im Regelfall mittels einer Grundschuld auf die gekaufte Immobilie realisiert werden kann. Die Grundschuld stellt dem Gläubiger einen meist äquivalenten Wert für sein geliehenes Geld zur Verfügung, was eine ausreichende Sicherheit durch Eintragung im jeweiligen Grundbuch erzeugt. Ein Darlehensnehmer hat auch diese weiteren Kosten (Grundbucheintrag) im Rahmen des Kreditgewährungsverfahrens zu übernehmen. Um Kreditnebenkosten einzusparen, kann ein Darlehensnehmer ein sogenanntes Negativ-Darlehen vereinbaren. Ein Negativ-Darlehen ist in der Regel ein Verzicht der Bank / Gläubigers auf eine Eintragung ins Grundbuch. Damit kommt der Gläubiger einem guten Bankkunden entgegen und erspart ihm weitere zusätzliche Kosten, die neben weiteren Voraussetzungen bei entsprechender Bonitätsnachweisung möglich ist. Ein Negativ-Darlehen kann vereinbart werden, wenn die geliehene Kreditsumme einen Betrag von 15.000 Euro nicht übersteigt. Eine Eintragung ins Grundbuch muss jedoch nach Aufforderung des Gläubigers (und bei Kreditsummenüberschreitung) jederzeit erfolgen.
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