Der Gebrauch von Nachrangdarlehen ist in der Regel an die Finanzierung von Unternehmen gebunden. Für eine Beantragung einer solchen Darlehensform werden keine Sicherheiten benötigt. Das Nachrangdarlehen hat insbesondere bei einer Insolvenz für den Geber des Darlehens den Nachteil, dass die Forderungen der mit Vorrang zu behandelnden Kreditgeber erfüllt werden. Das Nachrangdarlehen und seine damit verbundene nachrangige Bedienung lässt sich der Kreditgeber mit entsprechend hohen Kreditzinsen bezahlen (in der Regel höher als die Zinsen für ein erstrangig besichertes Darlehen). Nachrangdarlehen werden oft in Form von Gesellschafterdarlehen ausgegeben. Trotz der zu erwartenden höheren Zinsen verbindet ein Kreditgeber die Vergabe mit einer ausreichend gründlichen Betriebsprüfung, um das Risiko unter Kontrolle zu halten. Staatliche Förderprogramme werden oft als Nachrangdarlehen an Unternehmen vergeben. Die Anträge dafür werden von den Firmen an die Hausbank gestellt. Es handelt sich meist um kleinere und mittlere Firmen, die zu wenig Eigenkapital oder Sicherheiten besitzen, um einen normalen Bankkredit zu erhalten.
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