Ein Mitschuldner, auch Mitdarlehensnehmer oder Mithafter, ist eine Person, die einen Kredit oder Darlehen bei der Aufnahme neben dem Hauptschuldner ebenfalls unterzeichnet hat (Bank vermindert Risiko). Damit haftet diese Person für die geliehene Kreditsumme in gleichem Maße wie der Hauptschuldner und wird neben ihm zur Begleichung einer offenen Schuld aufgefordert. Bei Ehepartnern ist das in der Regel der mitunterzeichnende Partner, welchen eine Bank zur Unterzeichnung der Kreditunterlagen entsprechend mitbestellt. In allen Fällen kann eine Mithaftung bei extremer finanzieller Überschuldung aufgrund des Vorliegens von Sittenwidrigkeit aberkannt werden. Übernimmt eine Person eine Bürgschaft im Prozess der Kreditgewährung, wird sie selbstverständlich zum Mitschuldner. Die Geschäftsgebaren der Banken sehen vor, sich in erster Linie an den Hauptschuldner zu halten. Jedoch ist das auch abhängig von den Bedingungen des jeweiligen Kreditvertrages. Bringt das Eintreiben der Schulden beim Hauptschuldner nicht den gewünschten Erfolg, kommt der Gläubiger auf den Mitschuldner zu, um gegebenenfalls auch dessen Privatvermögen zu pfänden.
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