Nach deutschem Recht spricht man von einem Millionen-Kredit, wenn einem Kreditnehmer ein Kredit in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro gewährt wurde. Wie bei Groß-Krediten üblich, muss ein solcher Kredit bei der Bundesbank durch das jeweilige Kreditinstitut angezeigt werden. Dies muss vierteljährlich erfolgen. Von der Bundesbank erhalten die Banken, im Rahmen der Evidenzstatistik, die Information, in welcher Höhe der Kreditnehmer insgesamt bei allen Banken in Deutschland verschuldet ist. Das soll für den Schutz der Kreditgeber sorgen. Die Bundesbank wertet gleichzeitig diese Informationen auch für eigene Zwecke aus.
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Griechenland soll die Hälfte seiner Schulden erlassen werden und der Euro-Rettungsfonds EFSF wird gehebelt. Darauf haben sich die EU-Staatschefs vergangene Nacht geeinigt. Europas Spitzenpolitiker haben eine lange... [mehr]
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