Meister-BAföG ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Förderkonditionen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Das Gesetz liegt derzeit in seiner zweiten Fassung vom 01.07.09 vor. Hauptanliegen beim Meister-BAföG ist es, dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen. Deshalb sollen noch mehr Menschen als bisher mit den deutlich verbesserten Konditionen dafür gewonnen werden, eine Aufstiegsfortbildung zu beginnen. Das Meister-BAföG ist unabhängig vom Alter. Voraussetzung ist, dass eine Erstausbildung vorliegt und keine andere berufliche Qualifikation existiert, die gleichwertig oder gar höher ist als der angestrebte Abschluss. Gefördert werden Handwerker, die sich auf den Meistertitel vorbereiten (deshalb auch "Meister-BAföG") oder Fachkräfte, die einen vergleichbaren Berufsabschluss anstreben wie zum Beispiel Techniker, Fachkaufleute, Fachkrankenpfleger, Betriebsinformatiker, Programmierer und Betriebswirte. Gefördert werden deutsche Staatsbürger und solche ausländischen Bürger, die bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt haben und erwerbstätig gewesen sind; die Berufsausbildung wird auf die drei Jahre angerechnet. Förderungsberechtigt sind darüber hinaus auch Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
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