Schon während der Bearbeitung des Kreditantrages und während der gesamten Kreditlaufzeit versucht eine Bank, ein Kredit Ausfallrisiko zu vermeiden bezeigungsweise so gering wie möglich zu halten. Sie prüft die persönliche und materielle Bonität eines Kreditnehmers sowie die Wertbeständigkeit der eingebrachten Sicherheiten, gegebenenfalls auch Kredite und ihre Bedienung bei anderen Bankinstituten. Kommt es zum Zahlungsrückstand eines Schuldners, erhält dieser eine Mahnung bei Kredit. Die Mahnung wird in drei Stufen ausgesprochen. Eine erste und zweite Mahnung bei Kredit enthält die Information für den Kunden über Rückstand, Aufforderung zur Zahlung, Gesprächsangebot sowie die Folgen einer Nichtzahlung. Eine dritte und letzte Mahnung bei Kredit geht einher mit endgültiger Fristsetzung, der Drohung zur Kündigung des Kredits sowie Androhung der Verwertung der Sicherheiten. Die Bank kann, um den Kredit (hier auch "Not leidender Kredit" genannt) zu sichern, weitere Sicherheiten vom Kreditnehmer verlangen. Letztlich wird die Bank den Kredit kündigen, das Pfandrecht einsetzen und die bestehenden Sicherheiten verwerten.
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