Die Lohn- und Gehaltsabtretung gehört zu den möglichen Arten einer Absicherung von Kredit. Die Lohn- und Gehaltsabtretung erlaubt es Kreditnehmern, ihre Lohn- und Gehaltszahlungen als Sicherheiten für aufzunehmende oder laufende Kredite zur Verfügung zu stellen. Damit erhalten Gläubiger / Kreditgeber das Recht, ihre Forderungen beim jeweiligen Arbeitgeber anzumelden, der dann einen pfändbaren Betrag unter Beachtung einer jeweiligen gültigen Pfändungsfreigrenze vom betrieblichen Lohn- oder Gehaltskonto abzieht und diesen überweist. Die Lohn- und Gehaltsabtretung kann ein Bestandteil eines Kreditvertrages sein, was einen direkten schnellen Zugriff des Kreditgebers bei Zahlungsstörungen (Vorlage beim Arbeitgeber ist ausreichend) erlaubt. Eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist bei Inanspruchnahme für einen Arbeitgeber mit einem erhöhten unbezahlten Aufwand verbunden. Deshalb ist in manchen Arbeitsverträgen eine Regelung zur Zustimmung bei einer solchen Abtretung seitens eines Arbeitgebers enthalten. Arbeitnehmer müssen bei Inanspruchnahme einer Lohn- und Gehaltsabtretung, die auch in mehreren Fällen gleichzeitig (entsprechend einer Reihenfolge der Offenlegung) vonstattengehen kann, mit Kündigung rechnen.
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