Der Leasingnehmer ist der Partner eines Leasinggebers, der ein Objekt zum Leasen zur Verfügung stellt. In der Regel werden Fahrzeuge, Maschinen oder Anlagen geleast. Das Leasen ist für den Leasingnehmer mit bestimmten Bedingungen verbunden. Er darf das Objekt nutzen, ist jedoch gleichzeitig für deren Instandhaltung vertraglich in Verantwortung. Werden Fahrzeuge geleast, muss der Leasingnehmer immer eine Voll-Kasko-Versicherung abschließen, um das Leasingobjekt während der Leasingdauer in seinem Wert auch bei einem Totalschaden abzusichern. Die Leasinggesellschaften versuchen mit entsprechenden Angeboten Privat-Leasing attraktiv zu machen, da die Bankfinanzierung den Großteil der Autokäufe / Autonutzung ausmacht. Für den Leasingnehmer kann sich diese Finanzierungsalternative als Vorteil erweisen (besonders wenn das Angebot aus einer Marketing-Kampagne stammt), da er bei Ablauf des Vertrages das Fahrzeug an den Leasinggeber übergibt und sich weder um Verkauf noch Entsorgung Gedanken machen muss. Unternehmerisch tätige Leasingnehmer können die Raten für das Leasing voll als Betriebsausgaben absetzen (bei Umsatzsteuerpflicht ebenso Vorsteuer aus Leasingraten).
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