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Kreditnehmerstatistik

Laut Bundesbankengesetz (§18 BBG) gehört die Kreditnehmerstatistik zu den von der Deutschen Bundesbank eingeforderten Statistiken, die Banken und Kreditinstitute mehrmals im Jahr an die Filialen der Bundesbank zur Erfassung und Bearbeitung liefern müssen. Die Bundesbank erstellt eine Aufgliederung der am Quartalsende ausstehenden Kredite an inländische Personen und Unternehmen sowie weiterer Organisationen ohne Erwerbszweck nach Kreditnehmergruppen und Fristigkeiten sowie Kreditarten. Die Meldepflicht zur Kreditnehmerstatistik besteht für alle monetären inländischen Bank- und Kreditinstitute. Alle diese gewonnenen Daten gehen in die Zentralbankstatistik der EZB ein. Die Statistik wird umfassend nach Laufzeiten der Kredite (kurz-, mittel- und langfristig) aufgegliedert. Der Verwendungszweck wird in Konsumentenkredite, Wohnbaukredite und sonstige Kredite unterteilt. Die Europäische Zentralbank (EZB) erhält monatliche Zahlendokumente, Aufzeichnungen sowie Nachweise, die veröffentlicht werden. Diese werden nach Unternehmen, Privathaushalten und öffentlichen Haushalten im Euro-Gebiet gegliedert. Die regelmäßigen Meldungen von den einzelnen Bankinstituten zur Kreditnehmerstatistik an die Bundesbank über die noch ausstehenden Kredite erfolgen inzwischen auch per Internet.

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