Der Begriff Kreditnehmer-Einheit umschreibt das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Zusammenfassen von im Grunde rechtlich voneinander unabhängigen Darlehensnehmern, die bei einer Bank einen Kredit aufnehmen und dort bankintern als einziger Kreditnehmer geführt werden. Auf diese Weise wollen sich Geldgeber absichern und Risiken minimieren. Diese besondere Risikokonzentration, kurz auch Klumpenrisiko genannt, soll relativiert werden. Darüber hinaus verlangen gesetzliche Bestimmungen eine solche Zusammenfassung zu einem hypothetischen einheitlichen Darlehensnehmer. Mehrere Kreditnehmer verfolgen meist das Ziel, durch eine Kreditnehmer-Einheit den Kreditrahmen zu erhöhen. Mit dem bankeninternen Zusammenlegen aller Kredite soll bei einem wirtschaftlichen Engpass eines Kunden vermieden werden, dass andere Kreditnehmer, die in einer wirtschaftlichen Beziehung zum Erstgenannten stehen, ebenfalls in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Banken würden ohne das Vereinbaren einer Kreditnehmer-Einheit Gefahr laufen, mit mehreren Kreditrisiken konfrontiert zu werden. Die speziellen Kriterien sind im Kreditwesengesetz geregelt und sollen naturgemäß in erster Linie die Interessen der Geldgeber schützen, insbesondere dann, wenn es um einen größeren Kreditrahmen geht.
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