Wer als Single einen Kredit nimmt, braucht sich in der Regel keine Gedanken zu machen, wer diesen abbezahlt, wenn es zum unerwarteten Todesfallereignis kommen sollte. Ein Kreditnehmer, der eine Familie zu versorgen hat, muss sich dagegen für diesen Fall absichern. Es ist nicht nur der Fall des Todes zu betrachten, auch das Risiko von Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit einzuschließen, ist für eine jederzeitige Absicherung finanzieller Verpflichtungen, wie sie aus einem Kredit entstehen, notwendig. Für diesen Fall ist die Kreditlebensversicherung an erster Stelle zu nennen, die die volle Kreditsumme im Todesfall abdeckt. Stirbt ein Versicherter unerwartet wegen Krankheit oder Unfall, zahlt die Versicherung die restliche Kreditsumme. Den Hinterbliebenen entstehen keine weiteren Belastungen aus dem nun abbezahlten Kredit. Eine Kreditlebensversicherung wird daher auch als Restkredit- oder Restschuldversicherung bezeichnet. Kreditinstitute und Banken unterbreiten mit dem Kreditvertrag in der Regel den Kreditnehmern Angebote einer Kreditlebensversicherung (Einschluss von Erwerbsunfähigkeit möglich). Ein Nichtabschluss einer Versicherung stellt keinen Kreditablehnungsgrund dar.
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