Die Fähigkeit in rechtlicher Hinsicht Kredite aufnehmen zu können, wird als Kredit-Fähigkeit bezeichnet. Eine natürliche Person ist laut dem BGB nur dann kreditfähig, wenn sie unbeschränkt geschäftsfähig ist.
Grundsätzlich wird die Geschäftsfähigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht, aber auch jüngere Personen können durch eine gerichtliche Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen bekommen. Dahingegen kann sie Älteren unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.
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